1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
. Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Einrichtungen, die Seeleute ausbilden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
1. Teil
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
. Diese Verordnung gilt für die Zulassung von Einrichtungen, die Seeleute ausbilden.