5. Teil
Ausbildung und Prüfung von Bergwanderführerinnen/Bergwanderführern
1. Abschnitt
Ausbildung
Theoretischer Teil
Der theoretische Teil des Ausbildungslehrganges hat jedenfalls folgende Gegenstände zu umfassen und folgende Lehrstoffe zu vermitteln:
1. Berufskunde und rechtliche Vorschriften: Kenntnis der einschlägigen Landes- und Bundesvorschriften über die Rechte und Pflichten der Bergwanderführerinnen/Bergwanderführer; straf- und zivilrechtliche Haftungsfragen; Grenzen der Bergwanderführertätigkeit; betriebswirtschaftliche Grundlagen;
2. Naturkunde: Kenntnis der einschlägigen Bundes- und Landesgesetze und der dazu erlassenen Verordnungen; Möglichkeiten des Beitrags der Bergwanderführerin/des Bergwanderführers zur Erhaltung des alpinen Lebens- und Erholungsraumes; Grundkenntnisse der Geologie, Flora und Fauna der heimischen Bergwelt;
3. Körperlehre und Erste Hilfe: Grundkenntnisse in Anatomie und Physiologie; Erste Hilfe-Maßnahmen, insbesondere bei am Berg auftretenden Beschwerden und bei Unfällen (Versorgung von Wunden und Knochenbrüchen, allgemeine Maßnahmen zur Versorgung Verletzter, künstliche Beatmung, Wiederbelebung und dergleichen);
4. Tourenplanung und Tourenführung: Gruppendynamik und Gruppenführung bei Bergwanderungen; Kenntnisse zur Erkennung und Vermeidung von lawinenbedrohtem Gelände einschließlich der Interpretation von Lawinenlage- und Wetterberichten zur Planung und Durchführung von Bergwanderungen;
5. sommerliche und winterliche Berggefahren: Kenntnis der objektiven und der subjektiven Gefahren beim Bergwandern, deren Erkennen, Beurteilen und Vermeiden;
6. Unfallkunde: Vermeidung von Bergunfällen; Kameradenhilfe;
7. Wetterkunde: Grundkenntnisse der Meteorologie; Einfluss des Wetters bei Bergwanderungen; Gefahren der Witterung im Berggelände;
8. Orientierungskunde: erforderliche Kenntnisse im Kartenlesen; Handhabung der analogen und digitalen Hilfsmittel bei der Orientierung;
9. Ausrüstungskunde: Kenntnisse über die Funktionsweise, Verwendung und Pflege der Bergwanderausrüstung; Grundkenntnisse in der Handhabung von technischen Hilfsmitteln zur behelfsmäßigen Bergrettung.
