Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Praktischer Teil

Der praktische Teil des Ausbildungslehrganges hat jedenfalls folgende Gegenstände zu umfassen und folgende Lehrstoffe zu vermitteln:

1. Sportklettertechnik an künstlichen und natürlichen Kletterwänden im Kletterniveau von mindestens 6c+ (Rotpunkt), 6b+ (On-Sight) sowie die korrekte Anwendung klettertechnischer Fertigkeiten im Bouldern: Ausbildung in grundlegenden und fortgeschrittenen Sportklettertechniken an künstlichen und natürlichen Strukturen verschiedener Schwierigkeitsgrade; Optimierung der Bewegungstechniken und Verbessern des Eigenkönnens; Sturztraining; Abspringen, Landen Spotten.

2. praktisch-methodische Übungen für Kinder und Erwachsene: vielseitige Trainings- und Übungsformen; methodische Übungsreihen für das Sportklettern; Organisation eines effizienten und sicheren Übungsbetriebes;

3. Rettungstechniken und Erste Hilfe: behelfsmäßige Rettungstechniken; Erste Hilfe beim Sportklettern und Bouldern; organisatorische Maßnahmen bei Notfällen;

4. Sicherungs- und Seiltechnik beim Sportklettern: sichere Verwendung des Seiles und der modernen Sicherungsgeräte; Sicherungsmethoden; Knotenkunde beim Sportklettern;

5. Routenbau an künstlichen Kletterwänden: Bau von Routen in verschiedenen Schwierigkeitsgraden und für verschiedene Bewegungstechniken beim Sportklettern und Bouldern in Grundzügen; Bau von zielgruppengerechten Routen; Anbringung von Griffen und Sicherungen bei künstlichen Kletterwänden in Grundzügen;