Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Hauptstück

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Teil 1

Allgemeine Bestimmungen

Geltungsbereich

Dieses Hauptstück regelt für die nach landesgesetzlichen Vorschriften reglementierten Berufe:

1. die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten, in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) oder der Schweiz (im Folgenden: Herkunftsstaat) erworben wurden, oder die gemäß Art. 3 Abs. 3 der Berufsanerkennungsrichtlinie gleichgestellt sind;

2. den europäischen Berufsausweis und

3. die Verwaltungszusammenarbeit in Zusammenhang mit der Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 97/2020