Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Berechnung der Schülerzahlen

Für die Ermittlung der Gesamtschülerzahl sind folgende Stichtage maßgebend:

a) bei ganzjährigen Berufsschulen der 15.Dezember,

b) bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen der Beginn der 2.Schulwoche jedes Lehrganges,

c) (Anm.: entfallen)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 81/1999