Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sprengelangehörigkeit

Für die Sprengelangehörigkeit ist der Standort des Gewerbebetriebes des Lehrberechtigten oder der Standort des Ausbildungsbetriebes, bei Gewerbebetrieben (Ausbildungsbetrieben) mit mehreren Standorten der Beschäftigungsort der berufsschulpflichtigen Person maßgebend.