Inkrafttreten und Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2004, in Kraft.
(2) (Verfassungsbestimmung) tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten, das ist der 1. Juli 2004, in Kraft.
(3) (Anm.: entfallen)
(4) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz von 9. Juli 1964 über die Hilfe für Menschen mit Behinderung (Behindertengesetz), LGBl. Nr. 316/1964, in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung, außer Kraft.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2007
