Erlöschen der Betriebsbewilligung
Die Betriebsbewilligung erlischt, soweit der Betrieb
1. eingestellt wird, mit Verständigung oder Kenntnis der Landesregierung;
2. länger als nach zulässig ruhend gestellt wird.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2024
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Erlöschen der Betriebsbewilligung
Die Betriebsbewilligung erlischt, soweit der Betrieb
1. eingestellt wird, mit Verständigung oder Kenntnis der Landesregierung;
2. länger als nach zulässig ruhend gestellt wird.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 90/2024