Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ersatz der Reisekosten

Dem Menschen mit Behinderung gebührt der Ersatz der unvermeidlichen Reisekosten, die ihm durch eine Ladung einer zur Vollziehung dieses Gesetzes berufenen Behörde erwachsen.