Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Zeitlicher Geltungsbereich

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung, LGBl. Nr. 152/2024, außer Kraft.