Regelungsgegenstand
Diese Verordnung legt den Bedarf an Wohnplätzen und Tagesbetreuungsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen fest.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Regelungsgegenstand
Diese Verordnung legt den Bedarf an Wohnplätzen und Tagesbetreuungsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen fest.