. (Verfassungsbestimmung) Der Antrag gemäß kann auch bei der gemäß zuständigen Vertretungsbehörde eingebracht werden, die sie an die Behörde weiterzuleiten hat.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. (Verfassungsbestimmung) Der Antrag gemäß kann auch bei der gemäß zuständigen Vertretungsbehörde eingebracht werden, die sie an die Behörde weiterzuleiten hat.