Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates
. Einem Staatsbürger, der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen. ist sinngemäß anzuwenden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates
. Einem Staatsbürger, der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen. ist sinngemäß anzuwenden.