Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Eintritt in den Militärdienst eines fremden Staates

. Einem Staatsbürger, der freiwillig in den Militärdienst eines fremden Staates tritt, ist die Staatsbürgerschaft zu entziehen. ist sinngemäß anzuwenden.