Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt

Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen

Anwendungsbereich

Dieser Abschnitt gilt nur für Bauprodukte, für die harmonisierte technische Spezifikationen nicht vorliegen und die in Serie oder serienähnlich hergestellt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2023