Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zeitlicher Geltungsbereich

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 24. August 2013, in Kraft.

(2) Der und Abs. 4 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.