Behörden
Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, sofern nichts anderes bestimmt ist.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
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Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist die Bezirksverwaltungsbehörde, sofern nichts anderes bestimmt ist.