. Zur Beschlußfassung der Arbeitsgruppe ist die Zustimmung aller Mitglieder (Referenten) erforderlich. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Zur Beschlußfassung der Arbeitsgruppe ist die Zustimmung aller Mitglieder (Referenten) erforderlich. Eine Stimmenthaltung ist unzulässig.