Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Als Geschäftsstelle des Nominierungskomitees fungiert die Abteilung 3 – Wissenschaft und Forschung. An diese sind auch die Bewerbungsunterlagen einschließlich eines institutsexternen, internationalen wissenschaftlich qualifizierten Gutachtens über die eingereichte Arbeit innerhalb der gesetzten Frist in deutscher und/oder englischer Sprache einzureichen.