Die auszuzeichnenden Arbeiten sind hinsichtlich der Möglichkeit einer greifbaren Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis zu bewerten.
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Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Die auszuzeichnenden Arbeiten sind hinsichtlich der Möglichkeit einer greifbaren Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse in die Praxis zu bewerten.