Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Mitgliedschaft in der Jury ist ein unentgeltliches Ehrenamt. Die Reisekostenvergütung und die Reisezulagen der nicht am Sitzungsort wohnenden Mitglieder der Jury sind nach dem für Landesbeamte der Dienstklasse VII, Gehaltsstufe 7, geltenden Vorschriften über Reisegebühren vom Land zu leisten.