Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Selbständige Erledigung von Aufgaben

Der Leiter der Vorarlberger Landesbibliothek kann die Abteilungsleiter und sonstigen Bediensteten schriftlich mit der selbständigen Erledigung von Aufgaben beauftragen.

*) Fassung ABl.Nr. 3/2017