Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Entgelte

Für die Nutzung der Dienstleistungen der Vorarlberger Landesbibliothek sind Entgelte zu entrichten. Die tarifmäßige Festsetzung der Höhe der Entgelte obliegt dem Leiter der Vorarlberger Landesbibliothek. Sie wird durch Aushang in der Vorarlberger Landesbibliothek veröffentlicht.

*) Fassung ABl.Nr. 3/2017