Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

IV. Abschnitt

Kontrollinitiative der Gemeindemitglieder

Kontrollinitiative

(1) Die Kontrollinitiative ist das Recht der Gemeindemitglieder, die Durchführung einer Gebarungskontrolle bezüglich der im genannten Kontrollobjekte zu verlangen.

(2) Eine Kontrollinitiative liegt vor, wenn sie von mindestens 2 v.H. der zum Gemeinderat Wahlberechtigten gestellt wird.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/1991