Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Fiskal- und Transparenzregeln durch Verordnung

Soweit dies zur Erfüllung der Verpflichtung aus dem ÖStP 2012 und der Vereinbarung gemäß mit der Regelungen zu Haftungsobergrenzen vereinheitlicht werden (HOG-Vereinbarung), erforderlich ist, kann die Landesregierung durch Verordnung über die Vorgaben des hinausgehende Voraussetzungen für die Übernahme von Haftungen, insbesondere eine Haftungsobergrenze festlegen. In diese Verordnung dürfen auch andere Fiskal- und Transparenzregeln aufgenommen werden, sofern es der ÖStP 2012 als Instrument für die Haushaltsdisziplin der Gemeinden vorsieht.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, LGBl. Nr. 97/2019