Viertes Hauptstück
Wirkungsbereich der Stadt
Einteilung
Der Wirkungsbereich der Stadt ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Viertes Hauptstück
Wirkungsbereich der Stadt
Einteilung
Der Wirkungsbereich der Stadt ist ein eigener und ein vom Bund oder vom Land übertragener.