Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonderbestimmungen

Ob und inwieweit Abweichungen von den grundsätzlichen Bestimmungen der und 37 bei Ausschüssen stattfinden, die zur Behandlung von Angelegenheiten auf dem Gebiete des Personalwesens eingesetzt werden, bestimmen die Dienstrechtsgesetze.