Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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VI. Abschnitt

Magistrat

Zusammensetzung

Der Magistrat besteht aus dem Magistratsdirektor und den übrigen zur Besorgung der Gemeinde- und Bezirksverwaltung erforderlichen Bediensteten. Vorstand des Magistrates ist der Bürgermeister.