Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einteilung des Stadtgebietes

Der Gemeinderat hat das Stadtgebiet zur Erleichterung der Verwaltung unter Bedachtnahme auf örtliche und historische Gegebenheiten in Stadtbezirke einzuteilen.