Einteilung des Stadtgebietes
Der Gemeinderat hat das Stadtgebiet zur Erleichterung der Verwaltung unter Bedachtnahme auf örtliche und historische Gegebenheiten in Stadtbezirke einzuteilen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Einteilung des Stadtgebietes
Der Gemeinderat hat das Stadtgebiet zur Erleichterung der Verwaltung unter Bedachtnahme auf örtliche und historische Gegebenheiten in Stadtbezirke einzuteilen.