Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ende des Mandates

Das Mandat eines Mitgliedes des Gemeinderates endet durch Tod, durch Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates, durch Verlust oder durch eine an den Bürgermeister gerichtete schriftliche Verzichtserklärung.