Ende des Mandates
Das Mandat eines Mitgliedes des Gemeinderates endet durch Tod, durch Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates, durch Verlust oder durch eine an den Bürgermeister gerichtete schriftliche Verzichtserklärung.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Ende des Mandates
Das Mandat eines Mitgliedes des Gemeinderates endet durch Tod, durch Ablauf der Funktionsperiode des Gemeinderates, durch Verlust oder durch eine an den Bürgermeister gerichtete schriftliche Verzichtserklärung.