Geschäftsordnung für den Bezirksrat
Nähere Regelungen für den Geschäftsgang im Bezirksrat sowie die Festlegung jener Angelegenheiten, die dem Bezirksrat gemäß übertragen werden, und die dem Bezirksrat zustehenden Anhörungs- und Informationsrechte () sind vom Gemeinderat in der Geschäftsordnung für den Bezirksrat zu treffen.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 79/1991
