Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sonstige Ehrungen

Die Stadt kann Gemeindemitglieder aus Anlaß von Jubiläen und aus anderen Gründen, die einer Ehrung wert erscheinen, durch Verleihung von Anerkennungsurkunden und Überreichung von Ehrengaben auszeichnen.