Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bürger

Gemeindemitglieder, die sich um die Stadt besonders verdient gemacht und das 60.Lebensjahr überschritten haben, können zu Bürgern der Landeshauptstadt Graz ernannt werden. Sie erhalten einen Bürgerbrief. In besonders begründeten Fällen kann vom Mindestalter abgesehen werden.