Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kostenersatz

. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat der Bundesanstalt den mit der Erhebung der Merkmale gemäß und 13 verbundenen Mehraufwand mit einem pauschalen Kostenersatz von 22 622 Euro spätestens nach Veröffentlichung der Hauptergebnisse abzugelten.