Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kostenersatz

. Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat der Bundesanstalt den mit der Erhebung der Merkmale gemäß verbundenen Mehraufwand mit einem pauschalen Kostenersatz von 31 250 Euro spätestens nach Veröffentlichung der Hauptergebnisse abzugelten.