Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Die Pauschalabfindung für die Kosten, die den Gemeinden bei der Mitwirkung an den Erhebungen erwachsen, erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichs im Jahr 2001.