. Die Pauschalabfindung für die Kosten, die den Gemeinden bei der Mitwirkung an den Erhebungen erwachsen, erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichs im Jahr 2001.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Pauschalabfindung für die Kosten, die den Gemeinden bei der Mitwirkung an den Erhebungen erwachsen, erfolgt im Rahmen des Finanzausgleichs im Jahr 2001.