Veröffentlichung
. Die Bundesanstalt Statistik Österreich veröffentlicht bis zum 15. März des Folgejahres die Jahresergebnisse der Einbürgerungsstatistik. Darüber hinaus sind die Erhebungsmerkmale () dem Bundesminister für Inneres und den Ämtern der Landesregierungen quartalsmäßig bis zum Ende des zweiten Folgemonates in Tabellenform zu übermitteln; dasselbe gilt für das Gesamtjahresergebnis und das Ergebnis des vierten Quartals mit der Maßgabe, daß diese Daten bis zum 15. März des Folgejahres zu übermitteln sind.
