. Vollzugsklausel
. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
1. hinsichtlich des , , und d, , sowie die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Justiz;
2. im übrigen die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie.
