← Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Berichtspflicht

. Die AMA hat dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bis zum 15. Juni eines jeden Wirtschaftsjahres die in Art. 19 der Verordnung (EG) Nr. 2236/2003 genannten Daten zu übermitteln.