Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Arbeitsförderungsprogramm

Die Landesregierung hat ein Programm zu beschließen, in dem Schwerpunkte für Förderungen im Sinne des Gesetzes und die dafür vorgesehenen Förderungsmittel festzulegen sind. Das Programm kann sich über eine Laufzeit von mehreren Jahren erstrecken.