Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 3731/13, KG 56320 Waldprechting, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 750 m² zulässig.

(2) Die von Abs 1 erfassten Flächen sind in der einen wesentlichen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlage festgelegt.