Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 1331/15 KG 56554 Siezenheim II für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Einkaufszentren gemäß bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.000 m² zulässig.