Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 263/63 KG 56203 Burgfried für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß und 10 lit c ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.050 m² einschließlich der bereits bestehenden Verkaufsflächen zulässig.