Die Standortverordnung tritt mit 1. August 2012 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Standortverordnung tritt mit 1. August 2012 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.