Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 463/4, 463/5 und 463/13, alle KG 56607 Hof bei Salzburg, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte gemäß bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.900 m² zulässig.