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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: LGBl Nr 60/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 11a des Salzburger Raumordnungsgesetzes 1998, LGBl Nr 44, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke Nr 990/3, 1494, 1495, 1496 und 1998 KG 56518 Hallwang I für Handelsgroßbetriebe () wie folgt zulässig:

1. für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte (§ 17 Abs 10 lit a) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 1.500 m²;

2. für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte (§ 17 Abs 10 lit c) bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.000 m².

Die Entscheidung der Gemeindevertretung von Hallwang über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundfläche im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.