Diese Verordnung tritt mit 1. August 2024 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.
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Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS
Diese Verordnung tritt mit 1. August 2024 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.