Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 656/15 KG 57309 Hundsdorf für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- und Gartenmärkte gemäß bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 2.200 m² zulässig.