Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstückes Nr 1951/7, KG Bergheim I, für Handelsgroßbetriebe der Kategorie C&C-Märkte gemäß und 10 lit b ROG 1998 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von

3.200 m2 zulässig.