Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 2109/3 KG 56503 Bergheim I für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Verbrauchermärkte gemäß bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 600 m² zulässig.