Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung der Grundstücke 44/14, 44/3, 533, 534/1, 534/2 und 541 KG 55501 Bischofshofen für Handelsgroßbetriebe (§ 17 Abs 9 und 10 lit c und d ROG 1998) wie folgt zulässig:

1. für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 500 m²;

2. für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Bau-, Möbel- oder Gartenmärkte bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 850 m².